Wir

Erklärung der Anwohnerinitiative an den Planungsausschuss Altona

Der Bebauungsplan Ottensen 60 sieht vor, dass der Innenhof zwischen den Häusern Friedensallee, Hohenzollernring, Behringstraße und Große Brunnenstraße mit Wohnungen bebaut wird. Derzeit ist die Fläche als sog. Mischgebiet ausgewiesen, d.h. als Wohngebiet mit gewerblicher Nutzung. Im Innenhof finden sich Werkstätten, Garagen und vor allen Dingen in Jahren gewachsenes Grün (siehe unter Bilder).

Am 4.2.2009 stellte das Bezirksamt Altona der Öffentlichkeit einen Bebauungsplan vor mit dreigeschossigen Wohnhäusern. Geplant war ein Bauvolumen von insgesamt 7.332,03m² Bruttogeschossfläche1.

Vier Jahre später, am 16.10.2013 stellte das Bezirksamt Altona der Öffentlichkeit einen neuen Planentwurf vor. Dieser sah bis zu 5-geschossige Häuser vor (mit Staffelgeschoss2 wären diese 6-geschossig). Das Bauvolumen betrug nun 12.000 m² BGF. Die AnwohnerInnen reagierten empört und bildeten eine Initiative.

Am 6.11.2013 besuchten ca. 80 AnwohnerInnen den Planungsausschuss. Wir trugen unsere Forderungen vor: Wohnungsbau ja, aber bitte moderat und sozialverträglich! Alle Parteien erklärten nun, der Entwurf des Eigentümers Christian Gloe sei überzogen und solle nicht weiter verfolgt werden. Die weitere Planung solle mit Beteiligung der Anwohner erfolgen.

Am 19.2.14 besuchten wir erneut den Planungsausschuss, um unsere inzwischen präzisierten Forderungen vorzustellen und die Art der Bürgerbeteiligung zu klären. Nach intensiver Diskussion einigten sich Politik und Anwohnerinitiative auf einen öffentlich tagenden Runden Tisch.

Der Runde Tisch tagte bisher zwei Mal, am 26.2.14 und am 1.04.14. Dabei sprachen sich alle Fraktionen für eine Begrenzung auf drei Geschosse und eine maximale Bauhöhe von 9 m bis 9,5 m aus. Die Anwohner forderten eine Begrenzung auf zwei Geschosse, boten aber als Kompromiss zwei Geschosse plus Staffelgeschoss an. Der Eigentümer Herr Gloe lehnte sowohl die Vorstellungen der Politiker wie die der AnwohnerInnen ab; er wolle mehr.

Schließlich erklärte die Mehrheit der PolitikerInnen am 1.04.14, man wolle die weiteren Verhandlungen vertagen bis nach der Wahl der Bezirksversammlung am 25.05.14.

Wir stellen fest:

  • In den bisherigen Verhandlungen am Runden Tisch kam es zu einer Annäherung zwischen Politik und AnwohnerInnen bzgl. der Geschosszahl. Eine Einigung mit dem Eigentümer Herrn Gloe erscheint hier nicht möglich.
  • Noch keine Einigung wurde erzielt bzgl. der Baugeschossfläche – für uns ein ganz entscheidender Punkt.
  • Noch nicht verhandelt wurden weitere, aus unserer Sicht zentrale Forderungen, wie Anteil der Sozialwohnungen (wir fordern mindestens 50%), geeignete
    Ein- u. Ausfahrten mit Lärm- und Abgasschutz
    etc.

Wir erklären:

  • Wir wollen weiter am Runden Tisch eine politische Lösung finden für die anstehenden Fragen der Bebauung. Wir erwarten von der Politik echte Verhandlungen auf Augenhöhe hierzu – eben das, was einen Runden Tisch ausmacht.
  • Eine Einigung mit dem Eigentümer Christian Gloe erscheint uns wenig aussichtsreich. Der Dialog zwischen BürgerInnen und Politik darf jedoch nicht durch einen einzelnen Grundeigentümer blockiert werden, zumal diesem große Teile der Baufläche noch nicht einmal gehören. Die weiteren Verhandlungen sollten deshalb zwischen Politik, Verwaltung und AnwohnerInnen erfolgen. Dies würde die Aussichten, sich auf Eckpunkte eines Bebauungsplans zu einigen, deutlich verbessern.
  • Voraussetzung einer Einigung wäre für uns ein Kompromiss, der alle in unserem Forderungskatalog vom 17.02.14 aufgeführten Themen berücksichtigt.
  • Sollte es zu keiner Einigung zwischen uns und der Politik kommen und dennoch eine Bebauung versucht werden, so werden wir mit allen uns geboten erscheinenden rechtlichen und politischen Mitteln Widerstand leisten, aktiv und gewaltfrei.


1 Bruttogeschossfläche, abgekürzt BGF, ist die umbaute Fläche multipliziert mit der Zahl der Geschosse. Zahlenangabe von Herrn Koschützke, Bezirksamt Altona
2 Staffelgeschoss = verkleinertes Obergeschoss. Ein solches darf der Investor zusätzlich auf die Gebäude setzen, wenn der Bebauungsplan es nicht ausdrücklich verbietet

2 Gedanken zu „Wir“

  1. Wenn ein einzelner Investor eine Flächee bebauen will, dann soll er daß ja dürfen, aber die Interessen der Anwohner sollten oberste Priorität haben. Ich rufe zur absoluten Wachsamkeit auf! Lassen wir uns nicht die Sinne durch nebulöse Versprechen welcher Seite auch immer, rauben. Wir wohnen hier und wollen ein wohnwertes Umfeld behalten.

  2. Ein einzelner Grundeigentümer ist nur ein einzelner Grundeigentümer – die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner und die Menschen, die Wohnraum benötigen, sind deutlich in der Überzahl, daraus folgt: Die Mehrheit siegt!

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