In der nächsten Sitzung am 18.02.26 behandelt der Stadtentwicklungsausschuss öffentlich den Umgang mit den neuen Regelungen im Bundesbaugesetz im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Bahrenfeld 68“.
Wie bei uns geht es dabei um eine Innenhofbebauung, die extrem eng und hoch geplant istr. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat den Bebauungsplan am 04.09.25 für unwirksam erklärt (Urteil kann unter justiz.hamburg.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/entscheidungen AZ: 2 E3/23.N abgerufen werden). Allerdings ist eine Bebauung des Bahrenfelder Innenhofes damit nicht endgültig gestoppt, denn es ist möglich einen neuen Bebauungsplan in veränderter Form vorzulegen.
Eine Änderung im Bundesbaugesetz (§ 246e) ermöglicht es neuerdings, Bauvorhaben durch Ausschaltung vieler gesetzlicher Regelungen beschleunigt zu verabschieden. Wir befürchten, dass dadurch die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Bürger erheblich eingeschränkt werden.
Es wird daher interessant sein zu sehen, wie sich Behörden und Fraktionen im Bezirk zu den neuen Gesetzesregelungen und den Konsequenzen aus dem OVG-Urteils positionieren. Position und Forderungen der Initiative „Bahrio68“ stehen hier!
„Bahrenfeld 68“ ähnelt in vielerlei Hinsicht „Ottensen 60“. Was dort geschieht betrifft daher auch uns!
Kommt daher zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am Mittwoch 18.02.26, um 18.00h im Sitzungsraum des Technischen Rathauses (EG), Jessenstraße 1, 22767 Hamburg (Zugang über Nebeneingang Parkplatz Grotjahnstraße).

